ORGANE
Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung verfügt über zwei Organe, den Stiftungsrat und den Stiftungsvorstand.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 7 Mitgliedern, wobei der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und die Oesterreichische Nationalbank je ein Mitglied für die Dauer von jeweils 5 Jahren entsenden. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.
Weiter gehören dem Stiftungsrat mit beratender Stimme der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Rates für Forschung und Technologieentwicklung an.
Den Vorsitz im Stiftungsrat führen jährlich wechselnd die vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bestellten Mitglieder des Stiftungsrates.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung zu verwalten, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, für die Erfüllung des Stiftungszweckes im Sinne der Beschlüsse des Stiftungsrates zu sorgen.
Die Funktion des Stiftungsvorstandes wurde durch das Nationalstiftungsgesetz der Geschäftsführung der Austria Wirtschaftsservice übertragen.
Geschäftsstelle
Der Geschäftsstelle der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung obliegt die operative Abwicklung der Geschäfte der Stiftung. Sie ist - kraft Gesetz - bei der Austria Wirtschaftsservice eingerichtet.
Anträge, Berichte und Korrespondenz sind bei der Stiftung im Wege der Geschäftsstelle einzubringen.
Organe der Stiftung
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsvorstand
Die Geschäftsstelle
Das Organigramm