Leitprinzipien
In seiner Sitzung am 3. April 2009 hat der Stiftungsrat der Nationalstiftung Leitprinzipien für Förderungen der Stiftung verabschiedet.
Stiftungszweck
Mit der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung wurde eine budgetunabhängige Finanzierungsstruktur geschaffen, die längerfristig wirksame Impulse und neue Akzente für die FTI Politik setzt.
Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungsmaßnahmen.Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrats an vom Bund getragene Fördereinrichtungen auszuschütten.
Die Mittel dienen der sichtbaren Positionierung der österreichischen Forschung und Technologieentwicklung, und damit der Stärkung des österreichischen Forschungs- und Wirtschaftsstandortes.
Die geförderten Vorhaben müssen den Förderkriterien der Nationalstiftung sowie allenfalls beschlossenen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen entsprechen.
Ziel muss es sein, die Finanzierung bewährter und neuer Programme, Ideen und Initiativen aus den Stiftungsmitteln zu ermöglichen. Dadurch könnten z.B. insbesondere im Hinblick auf die zusätzliche Förderung von Exzellenz in der Forschung „Freiräume" für ForscherInnen geschaffen werden.
Die Stiftung dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.
Mittelvergabe
Die Nationalstiftung fördert
- strategische FTI-Initiativen und Vorhaben
damit sollen strukturelle Defizite im FTI-System behoben werden - gesellschaftspolitisch relevante FTI-Initiativen und Vorhaben
damit soll das Potential des FTI-Systems genützt werden, Beiträge zur Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten - Testphasen neuer nationaler FTI-Programme/Vorhaben
damit sollen neue Themen, Instrumente und Methoden erprobt werden.
Die Nationalstiftung finanziert keine Institutionen oder Einzelprojekte, die durch andere F & E Finanzierungsquellen des Bundes dotiert werden. Nicht unterstützt werden ausschließliche Awareness-Maßnahmen.