ORGANE
Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung verfügt über zwei Organe, den Stiftungsrat und den Stiftungsvorstand.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 7 Mitgliedern, wobei die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Oesterreichische Nationalbank je ein Mitglied für die Dauer von jeweils 5 Jahren entsenden. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.
Weiters gehören dem Stiftungsrat mit beratender Stimme der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende des Rates für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung an.
Den Vorsitz im Stiftungsrat führen jährlich wechselnd die vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bestellten Mitglieder des Stiftungsrates.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung zu verwalten, nach außen zu vertreten und für die Erfüllung des Stiftungszweckes im Sinne der Beschlüsse des Stiftungsrates zu sorgen.
Die Funktion des Stiftungsvorstandes wird kraft Gesetzes von den beiden Geschäftsführenden der Austria Wirtschaftsservice GmbH wahrgenommen.
Geschäftsstelle
Der Geschäftsstelle der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung obliegt die operative Abwicklung der Geschäfte der Stiftung. Sie ist bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH eingerichtet.
Anträge an die Stiftung sind im Wege der Geschäftsstelle einzubringen.
Organe der Stiftung
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsvorstand
Die Geschäftsstelle
Das Organigramm