Rechtsgrundlage
Die Grundlage für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung bildet das Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz).
Das Bundesgesetz regelt Zweck, Aufgaben, Organisation und Abwicklung der Stiftung, die Bestellung der Organe sowie die Dotation der Stiftung. Die Stiftung ist bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH angesiedelt.
Die Stiftung - ausgestattet mit einem Grundkapital von EUR 1 Mio. - wird jährlich mit Mitteln aus der Oesterreichischen Nationalbank sowie aus Zinserträgen des ERP-Fonds dotiert . Zusätzlich kann sie mit Mitteln auf Basis eines jährlichen Bundesgesetzes dotiert werden.
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Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Geschäftsordnung Stiftungsrat